Verwaltervollmacht für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) - Muster von einem Anwalt
Oft verwalten sich die Eigentümer einer Immobilie im Rahmen der Wohnungseigentümergemeinschaften selbst. In vielen Fällen wird allerdings auch ein externer Verwalter beauftragt, der sich um die Belange der Wohnungseigentümergemeinschaften kümmert.

Gemäß §27 Abs. 6 WEG muss ihm hierzu auf sein Verlangen eine schriftliche und gegebenenfalls notariell beglaubigte Verwaltervollmacht ausgestellt werden.

Diese Vollmacht berechtigt den Verwalter, die Eigentümergemeinschaft zu vertreten und definiert den Umfang der Vertretungsberechtigung sowie die gesetzlichen Befugnisse gemäß §27 WEG.